Letzte Aktualisierung: 22. September 2019

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Rechtler Bayern unterstützt Musterklage


klage_pdf Klageschrift
klageerwiderung_stellungnahme_pdf Stellungnahme zur Klageerwiderung







Ziel des Vereins ist die Erforschung und der Erhalt historisch begründeter privatrechtlicher und öffentlichrechtlicher Nutzungsrechte an Gemeindevermögen in ganz Bayern. Diese in den Ortschaften und in alten Anwesen verwurzelten Nutzungsrechte werden von sogenannten Rechtlern ausgeübt und sind auch als Almende oder Gemeinderecht bekannt.

Den zunehmend zu beobachtenden Bestrebungen von Gemeinden und Gerichten, Nutzungsrechte am Gemeindevermögen mit durchaus fragwürdigen Mitteln zum Erlöschen zu bringen, will der Verein mit der Unterstützung einer Musterklage entgegentreten. Der Verein trägt hier durch seine umfangreichen Kenntnisse bei und will erreichen, dass eine klare Linie hinsichtlich des historischen, gesetzgeberischen und des durch Rechtsprechung der höheren Gerichte wie des BayVGH und des BayVerfGH gesteckten Rahmens geschaffen wird. Derzeit steht insbesondere die Rechtsprechung des VG Regensburg im krassen Widerspruch hierzu. Diese ist eher von Willkür und fragwürdiger Interpretation selbst eigener Rechtsprechung geprägt. Ziel ist es, eine Rechtsprechung zu erreichen, die mit derjenigen der höheren Gerichte und den historischen Fakten im Einklang steht.

Rechtler Bayern hofft, dass auch die Gerichte dies als Chance begreifen, sich mit Unterstützung der umfangreichen Kenntnisse des Vereins in einem größeren Maße und Umfang und mit einer höheren Objektivität mit dem Thema Nutzungsrechte zu befassen, als es möglicherweise aus Zeitmangel ansonsten der Fall wäre. Der Verein geht davon aus, dass auch die Gerichte an einer einheitlichen Rechtsprechung interessiert sind.

Liebe Rechtler!

Gefahr ist im Verzuge. Jüngste Gerichtsurteile propagieren, Nutzungsrechte hätten bei einer Eingemeindung im Zuge der Gebietsreform in den Jahren 1972 bis 1978 im Gemeinderat bestätigt werden müssen! Jegliche gegenteiligen Beweise, Gesetzesvorschriften sowie Gerichtsurteile höherer Gerichte, die dies widerlegen, werden bislang einfach ignoriert. Viele Rechtler sind sich der auch sie betreffenden Gefahr noch gar nicht bewusst und wiegen sich in einer trügerischen Sicherheit. Den leichten Luftzug des über ihnen schwebenden scharfen Damoklesschwertes verspüren sie noch nicht. Aber:

Bürgermeister und Gemeinderäte wechseln, werden jünger, mehr und mehr erwachen damit in Gemeinden Begehrlichkeiten, derlei Rechte gänzlich ohne Entschädigung zu entziehen und sich somit der Gemeindegründe ohne die lästigen Rechte zu bemächtigen. Dabei schrecken sie vielleicht auch vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung nicht zurück, in der sie, wie in unserer Gemeinde, auch bereit sind, wesentliche, ihnen bekannte Fakten zu verschweigen. Dabei kommt ihnen nicht nur zugute, dass die Gerichte nicht die erforderliche umfassende Kenntnis von den Hintergründen der Nutzungsrechte haben, sondern zunehmend ist zu beobachten, dass die Gerichte offensichtlich zielgerichtet und ohne Rechtsbezug Formulierungen ersinnen und damit Hürden errichten, die es Rechtlern in ganz Bayern wohl immer schwerer oder unmöglich machen dürfte, ihre Rechte im Fall einer Auseinandersetzung in der Zukunft tatsächlich gerichtsfest nachzuweisen.

Der Verein "Rechtler Bayern" verfügt über ein umfassendes Wissen und umfangreiche, auch historische Literatur. Der Verein will aufklären. "Rechtler Bayern" hat verstanden. Darüber hinaus hat der Verein Zugriff auf sämtliche Gerichtsakten mehrerer Verfahren um Nutzungsrechte in der Heimatgemeinde des Vereins. Der Vorsitzende des Vereins hat selbst die meisten der umfangreichen Schriftstücke der Gerichtsakten verfasst und bereits einige tausend Stunden Zeit in Recherchen investiert. Die Nutzungsrechte innerhalb der Gemeinde sind tatsächlich inzwischen lückenlos nachgewiesen, allein, die Gerichte haben die Schriftstücke gar nicht erst zur Kenntnis genommen, sie haben sie ignoriert!

Ziel des Vereins ist es, eine mit den Gesetzen und der Rechtsprechung der höheren Gerichte sowie der historischen Entwicklung und Dokumentation der Nutzungsrechte vereinbare Formulierung der Rechtsprechung zu erreichen. Gegenwärtig ist diese nämlich in hohem Maße von Unwissen, Widersprüchen und fragwürdigen Interpretationen geprägt.

Der Verein bittet daher jeden, der dieses Ziel unterstützten und damit der Wahrheit ans Tageslicht verhelfen möchte, um Mithilfe in Form einer Spende und/oder durch Beitritt in den Verein. Nehmt Kontakt mit dem Verein auf, um mehr Informationen zu erhalten. Gerne sind wir auch bereit, vor Ort zu informieren. Nehmt die jüngsten Urteile nicht auf die leichte Schulter.

Gemeinsam sind wir stark. Jetzt erst recht!