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Bayerischer Verfassungsgerichtshof – Verfassungsbeschwerde
(AZ: Vf. 68-VI-24)

Nach den Urteilen des Verwaltungsgerichts Regensburg steht nun im Raum, dass Nutzungsrechte bei einer Eingemeindung „automatisch“ untergehen, wenn die Rechtler bei der Eingemeindung nicht beim Gemeinderat der aufnehmenden Gemeinde darauf hingewirkt haben, dass er einen Beschluss fasst, der ihre Rechte bestätigt. Damit hat das Regensburger Verwaltungsgericht offenbar ein neues Kriterium für den Untergang von Nutzungsrechten „erfunden“, jedenfalls ist das die Sicht von Rechtler Bayern e.V.

Nach Kenntnis von Rechtler Bayern e.V. und Nachfrage bei zahlreichen Rechtlergruppen in Bayern, dürfte ein solche Beschluss wohl in kaum einer Gemeinde vorliegen. Da seit der Gebietsreform in Bayern nun über 50 Jahre vergangen sind, ist ein solcher angeblicher „Mangel“ offenbar auch nicht mehr heilbar. Damit stehen nun tausende von Nutzungsrechten in Bayern auf der Kippe. Berufen sich Gemeinden auf diese Urteile, so könnte es eng werden.

Das ist der Grund, warum die Klägerin Verfassungsbeschwerde vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtdhof eingereicht hat. Viele Rechtler haben es vermutlich noch nicht in Erwägung gezogen, dass es für sie demnächst Spitz auf Knopf heißen könnte! Rechtler Bayern e.V. unterstützt die Beschwerde mit Information und finanziell.

Verfassungsbeschwerde

Hier finden Sie die Verfassungsbeschwerde