Am 4. September 2013 legte die Gemeinde Axxx Klage vor dem Verwaltungsgericht Regensburg gegen einen „Rechtler“ aus der Ortschaft Rxxx in der Gemeinde Axxx ein. Es sollte festgestellt werden, ob diesem ein Nutzungsrecht am Gemeindewald zusteht.
Bis zum Beginn der Rechtsstreitigkeit hatten „Rechtler“ der Ortschaften Rxxx und Ayyy in der Gemeinde Axxx seit Generationen Holznutzungen auf einer Gemeindewaldfläche von insgesamt etwa 2,5 Hektar bezogen.
Nach einem größeren Holzeinschlag durch die „Rechtler“ forderte die Gemeinde Axxx das vereinnahmte Geld zu Gunsten der Gemeinde ein.
Doch die Rechtler beriefen sich auf ein althergebrachtes Nutzungsrecht, dass sie und ihre Vorfahren seit vielen Generationen ausübten
Damit begannen Rechtsstreitigkeiten, die sich über viele, viele Jahre hinziehen sollten und mit dem heutigen Datum (August 2026) noch immer nicht abgeschlossen sind.
„Rechtler Bayern“ ist der Meinung, dass an diesem Thema Interessierte, Rechtler wie Nichtrechtler, den Stoff am Besten anhand des Studiums dieser Rechtsgeschichte in chronologischer Folge aufnehmen können!
Nach den Urteilen des Verwaltungsgerichts Regensburg steht nun im Raum, dass Nutzungsrechte bei einer Eingemeindung „automatisch“ untergehen, wenn die Rechtler bei der Eingemeindung nicht beim Gemeinderat der aufnehmenden Gemeinde darauf hingewirkt haben, dass er einen Beschluss fasst, der ihre Rechte bestätigt. Damit hat das Regensburger Verwaltungsgericht offenbar ein neues Kriterium für den Untergang von Nutzungsrechten „erfunden“, jedenfalls ist das die Sicht von Rechtler Bayern e.V.
Nach Kenntnis von Rechtler Bayern e.V. und Nachfrage bei zahlreichen Rechtlergruppen in Bayern, dürfte ein solche Beschluss wohl in kaum einer Gemeinde vorliegen. Da seit der Gebietsreform in Bayern nun über 50 Jahre vergangen sind, ist ein solcher angeblicher „Mangel“ offenbar auch nicht mehr heilbar. Damit stehen nun tausende von Nutzungsrechten in Bayern auf der Kippe. Berufen sich Gemeinden auf diese Urteile, so könnte es eng werden.
Das ist der Grund, warum die Klägerin Verfassungsbeschwerde vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtdhof eingereicht hat. Viele Rechtler haben es vermutlich noch nicht in Erwägung gezogen, dass es für sie demnächst Spitz auf Knopf heißen könnte! Rechtler Bayern e.V. unterstützt die Beschwerde mit Information und finanziell.
Hier finden Sie die Stellungnahme der Klägerin
Hier finden Sie die Stellungnahme der Klägerin
Hier finden Sie die Verfassungsbeschwerde
Hier finden Sie die Ablehnung der Anhörungsrüge
Hier finden Sie die Anhörungsrüge
Hier finden Sie den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zur Ablehnung der Berufung
Hier finden Sie die Berufungsschrift
Hier finden Sie das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg
Hier finden Sie die Stellungnahme zur Klageschrift
Hier finden Sie die Klageschrift
Hier finden Sie den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zur Ablehnung der Berufung
Hier finden Sie die Berufungsschrift
Hier finden Sie das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg
Hier finden Sie die Klageerwiderung