Der Verein vertritt die Interessen von Berechtigten an Nutzungsrechten an Gemeindeeigentum.
Der Verein orientiert sich an Artikel 3 der Verfassung des Freistaates Bayern:
Der Verein ist eine Vereinigung von Bürgern zur Pflege, Erforschung und zum Erhalt jedweder in Bayern vorhandener, historisch begründeter privat- und öffentlichrechtlicher Nutzungsrechte an Gemeindevermögen. Die Rechteinhaber werden üblicherweise als „Rechtler“ bezeichnet. Derartige Rechte (z.B. Allmenderechte, Gemeinderechte) werden seit Jahrhunderten bis in die Gegenwart ausgeübt und sind in zahlreichen historischen Dokumenten und Gesetzestexten beschrieben und gelebter Teil unserer Kultur.
In der Satzung des Vereins ist festgelegt, dass der Verein gemeinnützigen Zwecken dient. Dies bedeutet jedoch nicht automatisch, dass der Verein auch steuerrechtlich als gemeinnützig anerkannt ist.
Die Gemeinnützigkeit und die damit verbundene Steuerbegünstigung wurden vom zuständigen Finanzamt nicht anerkannt. Eine entsprechende steuerliche Begünstigung besteht daher nicht.